Zahlreiche Personen haben durch ihren Berufsabschluss, z.B. Landwirt, Gärtner etc., oder durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erworben. Dieser Personenkreis muss nun nach der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und der damit verbundenen Anpassung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung aktiv diese Qualifikation erhalten.
