Nur noch wenige Wochen, dann ist es soweit – mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) wird ab 1. Januar 2015 eine feste Grenze für Stundenlöhne gesetzt, die nicht mehr unterschritten werden darf. Der Mindestlohn soll Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen schützen und die Zahl der Arbeitnehmer verringern, die trotz Vollbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich führt das Gesetz zu einem Mindestentgeltanspruch in...
