Auch in diesem Jahr besteht bis zum 15. September 2015 die Möglichkeit zur Einreichung „grüner Forschungsanträge“ beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), die von der FLL mit vorgeprüft werden. Für die endgültige Förderungsbewilligung neuer Anträge ist das neue Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zuständig.
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