Nachdem der Finanzausschuss gestern dem Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerprivilegierung einstimmig zugestimmt hat, wurde auch heute im Deutschen Bundestag das Gesetzesvorhaben beschlossen. Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes können kommunale Betriebe in Zukunft Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen mindestens 19 Prozent günstiger anbieten.
