Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. weist für die Zurverfügungstellung von Pflanzenschutzmitteln auf unterschiedliche Möglichkeiten hin, die im europäischen Pflanzenschutzrecht festgelegt sind. Eine Möglichkeit ist die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln. Dieses Instrument scheint auch nach über fünf Jahren seit der Novellierung des europäischen Pflanzenschutzrechtes nicht zu greifen.
